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Sind Sie sicher?
Wollen Sie als gewerblicher Vermieter
für die Fehler anderer Leute geradestehen?

Wussten Sie, das ein Vermieter nach § 536 BGB für die Sicherheit der Elektroanlage in seinem Mietobjekt voll verantwortlich ist?

Seit Jahren bestehen für die Haftung bei Schäden durch elektrische Anlagen und Geräte eindeutige gesetzliche Bestimmungen. Kernsatz aus dem Urteil OLG Saarbrücken Az.: 4U 109/92:

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen.

Immer häufiger kommt es vor, dass Mieter an der Elektroinstallation in ihrer Wohnung Änderungen vornehmen ohne über die nötige fachliche Qualifikation zu verfügen. Das Ergebnis sind oft lebensgefährliche Zustände, die nur durch glückliche Zufälle nicht zu Unfällen führen.

Bei einem Mieterwechsel kann der Nachfolger dann möglicherweise einen Schaden erleiden, für den der Vermieter geradestehen muß.

Schützen Sie sich.

Lassen sie Ihre Elektroanlagen regelmäßig von einem Fachmann überprüfen (spätestens bei einem Mieterwechsel).

Sie erhalten einen Prüfbericht und ein Prüfprotokoll.

Das bietet größtmögliche Sicherheit vor Sach- oder Personenschäden und ermöglicht Ihnen im Schadensfall zu beweisen, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind.

Natürlich beraten wir Sie auch gerne in allen anderen Fragen der modernen Elektroinstallation.

Rufen Sie uns an: (040) 500 537 63

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